Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot richtet sich
an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung pro Bildungsscheck beträht 50% der Gesamtkosten, maximal 500 €.
· Beim individuellen Zugang trägt die Person, die den Bildungsscheck nutzt, die übrigen 50% der Gesamtkosten.
· Beim betrieblichen Zugang trägt das Unternehmen die übrigen 50% der Gesamtkosten.
Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
· Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
· Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 € und 40.000 € liegen (zwischen 40.000 € und 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Bei Jahreseinkommen bis zu 20.000 € ist die Förderung durch die Bildungsprämie des Bundes vorrangig.
· Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre). Hier gibt es keine Einkommensbeschränkungen.
· Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z.B onlinebasierte Fortbildungen (z.B Webinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
· Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.
Fachwerk stellt Bildungsschecks für Einzelpersonen oder Unternehmen aus, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Sie unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Bildungsangebote und berät Sie bei der Nutzung anderer Förderinstrumente (z. B. Bildungsprämie des Bundes, Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters).
· Im individuellen Zugang: Personalausweis und Einkommensnachweis (Steuerbescheid aus dem Vorjahr oder andere geeignete Nachweise)
· Im betrieblichen Zugang: Personalausweis und Vollmacht des Beauftragten, die (achtstellige) Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, Anzahl der Beschäftigten am Standort ( Vollzeitäquivalent) sowie die unterschrieben Datenschutzerklärungen der Personen, für die Bildungsschecks ausgestellt werden sollen.
Frank Rehbein
02841 9810196
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Jutta Pörtner
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Weiterbildungsnetzwerk Duisburg in der VHS
Uschi Pavelescu
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Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck